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Darf die Vorladung von Zeugen verhindert werden?
Verfassungsgericht befasst sich erneut mit Korruptionsaffäre
Foto: ddp
Leipzig (ddp-lsc). Der sächsische Verfassungsgerichtshof befasst sich heute erneut mit dem vermeintlichen Sachsen-Sumpf. Den Richtern liegt eine Klage von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses vor, die ihre Minderheitsrechte in dem Gremium verletzt sahen, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. In dem Organstreitverfahren muss sich das oberste sächsische Gericht mit der Frage befassen, ob die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Minderheit das Recht verweigern darf, Zeugen vorzuladen, so wie dies im Frühjahr geschehen war.
Die als "Sachsen-Sumpf" bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen weitgehend eingestellt.
(ddp)
Erschienen am 21.11.2008
© Copyright ddp Nachrichtenagentur GmbH
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